IDN Irish Dancing, Feis, Céilí & Show
Willkommen Regeln Veranstaltungen Mitglieder Kontakt Forum
Sprache
English Deutsch По-русский
Grundlagen
Light shoe
Prüfungen
Heavy shoe
Wettbewerbe
 
Impressum
Zertifizierung
  1. Zur objektiven Bewertung der Lehrbefähigung von Gruppenleitern können Zertifizierungsprüfungen abgelegt werden. Geprüft werden gleichermaßen Fachwissen und die Fähigkeit, dieses Wissen weiter zu vermitteln.
  2. Der theoretische Teil der Prüfung erfolgt als mündlicher und schriftlicher Test. Der praktische Teil der Prüfung erfolgt durch längere Beobachtung und Bewertung der Gruppenleiter im regulären Unterricht.
  3. Der theoretische Teil der Prüfung ermittelt die Kenntnis der notwendigen stilistischen, rhythmischen und technischen Grundlagen. Hierbei ist eine Fehlertoleranz im Interesse der Tanzschüler nicht akzeptabel. Der Prüfungskandidat muss über kulturelle und historische Hintergrundkenntnisse zum irischen Tanz sowie über die für Gruppenleiter notwendigen technischen, medizinischen und juristischen Basiskenntnisse verfügen. Hierbei ist eine Fehlertoleranz zulässig.
  4. Der praktische Teil der Prüfung ermittelt die Fähigkeit, die Lehrinhalte korrekt, in vertretbarer Zeit und in für den Schüler akzeptabler und an seine Bedürfnisse angepasster Art und Weise zu vermitteln. Dabei wird spezieller Wert auf die Motivation der Schüler und die Nachhaltigkeit der Wirkung gelegt.
  5. Im theoretischen Teil der Prüfung erfolgt keine Abfrage des Inhalts der Prüfungstänze. Im praktischen Teil der Prüfung ist die Verwendung von standardisierten Tanzscripten, die den Inhalt der Prüfungstänze aufzeigen, durchaus erlaubt.
  6. Im Interesse der Verständlichkeit von Erklärungen und der Kommunikationsfähigkeit innerhalb der irischen Tanzszene wird besonderer Wert auf eine standardisierte Fachsprache sowohl bei theoretischen Erörterungen als auch im praktischen Unterricht gelegt.
  7. Für Tanztrainer bestehen zur Verleihung des Zertifikats Lámhadóir na Rince Gaelacha [L.R.G.] folgende Anforderungen:
    • Theoretische Kenntnis der Körperhaltung und Stilistik des irischen Tanzes und praktische Fähigkeit, korrekte Körperhaltung und Stilistik zu vermitteln sowie Probleme dabei zu erkennen, richtig zu identifizieren und zu korrigieren.
    • Theoretische Kenntnis der rhythmischen Charakteristik von Reel, Jig, Slip Jig und Hornpipe und praktische Fähigkeit, korrekt zu zählen und korrekte Zählung zu vermitteln.
    • Theoretische Kenntnis der Motionen und Kombinationen für einfache Tänze und praktische Fähigkeit, korrekte Techniken für ihre Ausführung zu vermitteln sowie Probleme dabei zu erkennen, richtig zu identifizieren und zu korrigieren.
    • Fähigkeit, standardisierte Solotanzscripten einfacher Tänze zu lesen und korrekt umzusetzen. Korrekte Umsetzung von vorgegebenen Trainingsplänen.
    • Kenntnis mindestens eines einfachen Solo Dances jeder Kategorie mit mindestens 48 Takten sowie mindestens eines Traditional Céilí Dances.
    • Fähigkeit, eine durchschnittlich begabte, lernwillige, homogene und leicht zu führende Gruppe aus höchstens 8 tänzerisch vorgebildeten Schülern ab 12 Jahren anzuleiten und ihnen beliebige einfache Solo Dances beizubringen.
    • Grundkenntnisse des Urheberrechts und der Nationalgeschichte, Tanzgeschichte und Geografie (Provinzen) Irlands sowie medizinische Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu Wunden und Brüchen sowie Muskelverletzungen.
  8. Für Tanzinstrukteure bestehen zur Verleihung des Zertifikats Oide na Rince Gaelacha [O.R.G.] folgende Anforderungen:
    • Praktische Fähigkeit, gehörte Rhythmen zu identifizieren und korrekte Tanzrhythmik zu vermitteln sowie Probleme dabei zu erkennen, richtig zu identifizieren und zu korrigieren.
    • Theoretische Kenntnis der Motionen und Kombinationen für gehobene Tänze und praktische Fähigkeit, korrekte Techniken für ihre Ausführung zu vermitteln sowie Probleme dabei zu erkennen, richtig zu identifizieren und zu korrigieren.
    • Fähigkeit, standardisierte Solotanzscripten von vermittelten Tänzen anzufertigen. Erarbeitung von eigenen Unterrichtsplänen anhand vorgegebener Trainingsziele.
    • Kenntnis von zusätzlich mindestens einem gehobenen Solo Dance jeder Kategorie mit mindestens 48 Takten sowie von mindestens zehn Traditional Céilí Dances, zwei Traditional Solo Set Dances und zwei Traditional Social Set Dances.
    • Fähigkeit, Tanzanfänger in die korrekte irische Körperhaltung, Stilistik und Grundtechnik einzuführen und eine beliebige Gruppe aus höchstens 12 Schülern ab 8 Jahren mit höchstens zwei Leistungsstufen anzuleiten und ihnen beliebige einfache und gehobene Solo Dances beizubringen.
    • Grundkenntnisse der Finanzverwaltung und der Sprache (Aussprache, Tanzbegriffe) und Geografie (Counties) Irlands, umfassende Kenntnisse der Tanzgeschichte Irlands sowie medizinische Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu Sehnenverletzungen, Fußverletzungen, Unterschenkelverletzungen, Knieverletzungen, Hüftverletzungen und anderen Tanzverletzungen.
  9. Für Tanzlehrer bestehen zur Verleihung des Zertifikats Teagascóir na Rince Gaelacha [T.R.G.] folgende Anforderungen:
    • Ausführliche Kenntnis der Struktur des Systems der Graduierungen und Wettbewerbe.
    • Grundkenntnisse über die Geschichte des irischen Tanzes.
    • Theoretische Kenntnis der Motionen und Kombinationen für erweiterte Tänze und praktische Fähigkeit, korrekte Techniken für ihre Ausführung zu vermitteln sowie Probleme dabei zu erkennen, richtig zu identifizieren und zu korrigieren.
    • Aufstellung von individuellen Trainingszielen und Unterrichtsplänen, die dem Leistungsniveau und der Lernfähigkeit des jeweiligen Schülers entsprechen.
    • Kenntnis von zusätzlich mindestens einem erweiterten Solo Dance jeder Kategorie mit mindestens 48 Takten und mindestens eines Open Figure Dances jeder Kategorie mit mindestens 48 Takten sowie von mindestens 50 Traditional Céilí Dances, vier Traditional Solo Set Dances und 20 Traditional Social Set Dances.
    • Fähigkeit, altersmäßig und leistungsmäßig inhomogene Gruppen aus höchstens 20 Schülern mit individuellen Trainingszielen anzuleiten und ihnen beliebige einfache, gehobene und erweiterte Solo Dances beizubringen. Fähigkeit, auch Kinder ab 3 Jahren altersgemäß zu unterrichten.
    • Fähigkeit, Gruppen bis höchstens 20 nicht tänzerisch vorgebildeten Personen auf Tanzveranstaltungen zum Céilí Dancing anzuleiten.
    • Grundkenntnisse des Versicherungs- und Vertragsrechts und der Sprache (Zahlen, Alltagsformeln) und Geografie (Städte) Irlands, umfassende Kenntnisse der Nationalgeschichte Irlands sowie medizinische Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu Herz-Kreislaufproblemen, Dehydrierung und gesunder Lebensführung.
  10. Für Tanzmeister bestehen zur Verleihung des Zertifikats Máistir na Rince Gaelacha [M.R.G.] folgende Anforderungen:
    • Ausführliche Kenntnisse über die Organisation und die Geschichte des irischen Tanzes und Hintergrundinformationen zur irischen Geschichte, Kultur und Sprache.
    • Theoretische Kenntnis der Motionen und Kombinationen für schwierige Tänze und praktische Fähigkeit, korrekte Techniken für ihre Ausführung zu vermitteln sowie Probleme dabei zu erkennen, richtig zu identifizieren und zu korrigieren.
    • Aufstellung von traditionellen und modernen Choreografien für Solo, Goup und Show Dances für alle Leistungsstufen.
    • Kenntnis von mindestens einem schwierigen Solo Dance jeder Kategorie mit mindestens 48 Takten und mindestens eines Open Set Dances jeder Kategorie sowie aller 350 Traditional Céilí Dances, aller zehn Traditional Solo Set Dances, aller zehn Historical Social Set Dances und aller 150 Traditional Social Set Dances.
    • Fähigkeit, beliebige inhomogene Gruppen anzuleiten und ihnen beliebige einfache, gehobene, erweiterte und schwierige Solo Dances beizubringen. Fähigkeit, Schüler individuell zu fördern und zu Höchstleistungen zu trainieren.
    • Fähigkeit, beliebige Gruppen auf Tanzveranstaltungen zum Céilí Dancing anzuleiten.
    • Grundkenntnisse des Internetrechts und der Sprache (einfache Umgangssprache, Grundlagen der Grammatik), Geografie (Gegenden, Gaeltacht) und aktuellen Lage in Politik und Tanz Irlands.
  11. Zur objektiven Bewertung der Wertungsbefähigung von Wertungsrichtern kann eine Zertifizierungsprüfung abgelegt werden. Geprüft werden gleichermaßen Fachwissen und die Fähigkeit, Tänzer in einem Wettkampf relativ zueinander objektiv anhand ihrer tatsächlich gezeigten technisch-künstlerischen Leistung zu bewerten.
  12. Der theoretische Teil der Prüfung erfolgt als mündlicher und schriftlicher Test. Der praktische Teil der Prüfung erfolgt durch längere Beobachtung und Bewertung der Wertungsrichter im regulären Wettkampf.
  13. Für Wertungsrichter bestehen zur Verleihung des Zertifikats Giúróir na Rince Gaelacha [G.R.G.] folgende Anforderungen:
    • Exakte theoretische Kenntnisse wie Gruppenleiter aller Stufen.
    • Exakte theoretische Kenntnis der Schwierigkeits- und Leistungsstufen sowie des Wettbewerbs- und Bewertungssystems.
    • Praktische Fähigkeit, gehörte Rhythmen zu identifizieren.
    • Praktische Fähigkeit, die Qualität des Timings eines Tänzers zu erkennen und relativ zu anderen Tänzern zu bewerten.
    • Praktische Fähigkeit, die Qualität der Körperhaltung, Stilistik und Technik eines Tänzers zu erkennen und relativ zu anderen Tänzern zu bewerten.
  14. Zur objektiven Bewertung der Befähigung von Musikern, live für Wettbewerbe zu spielen, kann eine Zertifizierungsprüfung abgelegt werden. Geprüft werden gleichermaßen Repertoire und die Fähigkeit, mit korrektem, konstantem Tempo und klarer Rhythmik über größere Zeiträume hin zu spielen.
  15. Der theoretische Teil der Prüfung erfolgt als Vorspiel aller notwendigen Melodien und Rhythmen. Der praktische Teil der Prüfung erfolgt durch Beobachtung und Bewertung der Musiker im regulären Wettkampf.
  16. Für Feismusiker bestehen zur Verleihung des Zertifikats Ceoltóir na bhFeiseanna [C.F.] folgende Anforderungen:
    • Ausreichendes Repertoire an Reels, Single, Double und Slip Jigs sowie Hornpipes für irische Solotänze.
    • Ausreichendes Repertoire an Melodien in allen für irische Gruppentänze verwendeten Rhythmen.
    • Volles Repertoire aller für Solo Sets und Céilí Dances benötigten speziellen Melodien.
    • Praktische Fähigkeit, gehörte Rhythmen zu identifizieren.
    • Praktische Fähigkeit, klaren Rhythmus und korrektes Timing stabil mit den notwendigen Geschwindigkeiten zu spielen.
  17. Zur objektiven Bewertung der Befähigung von Sanitätern, irische Tänzer bei Training, Auftritten und Wettbewerben medizinisch zu betreuen, kann eine Zertifizierungsprüfung abgelegt werden. Geprüft werden gleichermaßen Prophylaxe, Erkennung, Erstversorgung und Nachversorgung von Verletzungen.
  18. Der theoretische Teil der Prüfung erfolgt als mündlicher und schriftlicher Test. Der praktische Teil der Prüfung erfolgt anhand simulierter Verletzungen und innerhalb eines ausreichenden Testzeitraumes eventuell auftretender realer Verletzungen.
  19. Für Feissanitäter bestehen zur Verleihung des Zertifikats Garchabhróir na bhFeiseanna [G.F.] folgende Anforderungen:
    • Exakte theoretische medizinische Kenntnisse wie Gruppenleiter aller Stufen.
    • Gute praktische medizinische Fertigkeiten wie Gruppenleiter aller Stufen.
  20. Graduierungsprüfungen der Stufe Beginner können von L.R.G. durchgeführt werden, von O.R.G. bis Stufe Advanced, von T.R.G. bis Stufe Regarded und von M.R.G. und G.R.G. bis Stufe Master.
  21. Zertifizierungsprüfungen können von jedem zertifizierten Gruppenleiter bis einschließlich seiner eigenen Stufe vorgenommen werden.
  22. Die Zertifizierungsprüfung eines G.R.G. wird von drei T.R.G., M.R.G. oder G.R.G. durchgeführt, von denen mindestens einer M.R.G. sein muss und einer G.R.G. sein sollte.
  23. Die Zertifizierungsprüfung eines C.F. wird von einem T.R.G., M.R.G., G.R.G. oder C.F. durchgeführt.
  24. Die Zertifizierungsprüfung eines G.F. wird von einem T.R.G., M.R.G., G.R.G. oder G.F. durchgeführt.
  25. Das Sekretariat kann Personen, die durch ihre praktische Tätigkeit ihre Fachkompetenz nachgewiesen haben, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in der Organisation den Status eines Experten zuerkennen. Dieser Status muss von der Vollversammlung aller Mitglieder bestätigt werden, um gültig zu sein.
  26. Experten haben das Recht, alle Graduierungs- und Zertifizierungsprüfungen allein durchzuführen.
  27. Zertifizierungen und Expertenstatus können vom Sekretariat widerrufen werden, wenn sie missbraucht werden.
Prinzipien
De-Kommerzialisierung
Der Tanz steht im Mittelpunkt, nicht das Geschäft damit!
Offenheit
IDN-Wettbewerbe sind für alle offen, unabhängig von Schul- und Organisationszugehörigkeit.
Wahlfreiheit
IDN-Gruppenleiter erlauben ihren Tänzern freie Lehrerwahl und verzichten auf Transferregeln.
Nutzungsfreiheit
IDN-Choreografien dürfen von allen frei genutzt werden, insofern der Zweck nicht vornehmlich finanzieller Gewinn ist. Tanz ist frei!
Teaching
Authentizität
Die IDN-Tanzauffassung beruht auf der gesamten irischen Tanztradition. Moderne Mischung mit anderen Tanzrichtungen wird als legitim anerkannt, aber strikt vom traditionellen irischen Tanz unterschieden.
Wissenschaftlichkeit
Die IDN-Standards für Tanz, Prüfungen und Wettbewerbe beruhen auf historischen Fakten und wissenschaftlicher Analyse.
XHTML 1.1, optimised for 1024*768. Last update 20 November 2012 - © Art of Thinking 2007-2012.