IDN Irish Dancing, Feis, Céilí & Show
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Grundlagen
Light shoe
Prüfungen
Heavy shoe
Wettbewerbe
 
Impressum
Bewertungsrichtlinien
§ 1 Wertungsrichter
  1. Die Berufung von Wertungsrichtern für Wettbewerbe ist Angelegenheit des Veranstalters.
  2. Wettkämpfe sollten von einer ungeraden Anzahl von Wertungsrichtern bewertet werden. Für Regel- und Gruppenwettkämpfe ist ein Wertungsrichter ausreichend. Für Preis- und Meisterschaftswettkämpfe wird empfohlen, mindestens drei Wertungsrichter zu berufen. Wird ein Wettkampf von mehreren Wertungsrichtern bewertet, wird einer davon vom Veranstalter als Chefwertungsrichter berufen.
  3. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich von IDN oder anderen traditionellen irischen Tanzorganisationen zertifizierte Wertungsrichter zu berufen.
  4. Regelwettkämpfe sind nur dann qualifizierend, wenn sie von einem zertifizierten Wertungsrichter bewertet werden.
  5. Meisterschaftswettkämpfe dürfen nur von einem zertifizierten Wertungsrichter bewertet werden.
  6. Es wird dringend empfohlen, keine Wertungsrichter für Wettkämpfe zu berufen, in denen Familienmitglieder 1. und 2. Grades, eigene Tanzschüler oder Mitglieder der eigenen Tanzgruppe oder Tanzklasse starten. Teilnehmer an Workshops zählen nicht als eigene Tanzschüler oder Gruppenmitglieder. Lässt sich eine solche Berufung nicht vermeiden, sind die Teilnehmer vor dem Wettkampf darüber zu unterrichten und erhalten das Recht, unter voller Rückerstattung der diesbezüglichen Startgebühren aus dem Wettkampf auszuscheiden.
§ 2 Bewertung von Solotänzen
  1. Die Bewertung von Solotänzen teilt sich in fünf Kategorien, die gemeinsam mit maximal 100 Punkten bewertet werden.
  2. Die Schwierigkeit geht mit einem Gewicht von 20% in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird die technische Schwierigkeit der enthaltenen Motionen, Kombinationen und Lokomotionen gemessen am durchschnittlichen Standard der Leistungsstufe bewertet.
  3. Das Timing geht mit einem Gewicht von 20% in die Gesamtbewertung ein. Dabei werden die Rhythmustreue der Motionen und die Einhaltung der korrekten tanzspezifischen Rhythmik bewertet.
  4. Das Ausführung geht mit einem Gewicht von 20% in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird die Technik der Ausführung der Motionen (z.B. Enge der Fußstellung, Weite der Beinbewegungen, Höhe der Beinhebungen, Vollständigkeit der Bewegungen in Drums, Rocks, Butterflys usw.) bewertet.
  5. Der Stil geht mit einem Gewicht von 20% in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird die Stiltreue der Fußstellung (Turn-out, Cross-over, Pull-up) und der Haltung (Armhaltung, Körperhaltung, Kopfhaltung) bewertet.
  6. Die Präsentation geht mit einem Gewicht von 20% in die Gesamtbewertung ein. Dabei werden die Wirkung der Choreografie, der Ausdruck des Tänzers und der Gesamteindruck bewertet.
  7. Der Wertungsrichter notiert für das Wettkampfprotokoll die Gesamtnote. Die Platzierung ergibt sich aus der Höhe der Punktzahl.
  8. Haben mehrere Tänzer gleiche Punktzahl erhalten, muss der Wertungsrichter die Wertung so ergänzen, dass sich kein Gleichstand ergibt. Dazu kann er die betreffenden Tänzer erneut aufrufen, ihren Tanz zu zeigen, um zwischen ihnen zu entscheiden.
§ 3 Nichttraditionelle Solotänze
  1. Die Bewertung von nichttraditionellen Solotänzen orientiert sich am Belfast-Stil. Die Verwendung des Chicago-Stils wird toleriert, aber nicht besonders belohnt.
  2. Die Verwendung anderer Stile, speziell des Connemara-Stils und der Munster-Stile, wird als Fehler mit Abzügen bei Ausführung, Stil und Präsentation von bis zu je 20 Punkten gewertet.
  3. Leichte Übertretungen der Beschränkungen der Choreografie bei Dynamik, Struktur und Rhythmus in der jeweiligen Leistungsstufe werden geduldet.
  4. Bis zu drei einzelne technische Elemente aus der nächsthöheren Schwierigkeitsstufe werden pro Tanz geduldet. Sie werden gegenüber den regelkonformen Elementen bei guter Ausführung nicht besonders belohnt, aber bei schlechter Ausführung besonders bestraft.
  5. Starke Übertretungen bei Dynamik, Struktur, Rhythmus und enthaltenen technischen Elementen aus der nächsthöheren Schwierigkeitsstufe und die Verwendung von technischen Elementen aus noch höheren Schwierigkeitsstufen werden mit einem generellen Abzug von 30% der Gesamtbewertung bestraft. Die Art der Übertretung muss im Wettkampfprotokoll genau angegeben werden.
§ 4 Traditionelle Solotänze
  1. Die Bewertung von traditionellen Solotänzen orientiert sich am Cork-Stil. Die Verwendung der anderen Munster-Stile und des Belfast-Stils wird toleriert, aber nicht besonders belohnt.
  2. Die Verwendung anderer Stile, speziell des Connemara-Stils und des Chicago-Stils, wird als Fehler mit Abzügen bei Ausführung, Stil und Präsentation von bis zu je 20 Punkten gewertet.
  3. Abweichungen der enthaltenen Kombinationen bis 10% und leichte Abweichungen der Lokomotionen von den vorgegebenen traditionellen Choreografien werden toleriert.
  4. Stärkere Abweichungen von den vorgegebenen traditionellen Choreografien werden als Choreografiefehler mit einem Abzug von 5 Punkten pro Vorkommnis belegt.
§ 5 Behinderungen bei Solotänzen
  1. Sorgt ein Unfall dafür, dass ein Tänzer ohne eigenes Verschulden leicht behindert wird, setzt er seinen Tanz fort, ohne dass er Punktabzug erhält.
  2. Sorgt ein Unfall dafür, dass ein Tänzer ohne eigenes Verschulden stark behindert wird, bricht der Wertungsrichter seinen Tanz ab und lässt ihn erneut starten, ohne dass er Punktabzug erhält. Führt ein Tänzer einen Unfall offensichtlich absichtlich herbei, wird er vom betreffenden Wettkampf disqualifiziert.
  3. Stürzt ein Tänzer, bricht der Wertungsrichter seinen Tanz ab und lässt ihn erneut starten. Geschah der Sturz ohne eigenes Verschulden, erhält der Tänzer keinen Punktabzug. Ansonsten wird der Sturz als Tanzfehler gewertet. Führt ein Tänzer seinen Sturz offensichtlich absichtlich herbei, wird er vom betreffenden Wettkampf disqualifiziert.
  4. Da die Verwendung von Haarteilen gegen die Empfehlung von IDN geschieht und da die sachgemäße Befestigung der Bekleidung, des Schuhwerkes und von Schmuck Aufgabe des Tänzers ist, erhält er einen Abzug von bis zu 5 Punkten, wenn ein Haarteil, Bekleidungsstück, Teil des Schuhwerkes oder Schmuck sich löst oder herunter fällt, von bis zu 10 Punkten, wenn dadurch ein anderer Tänzer behindert wird.
§ 6 Tanzfehler in Solotänzen
  1. Start- und Endposition eines Solotanzes sind Point Position mit rechtem Fuß vorn. Diese Endposition gilt auch für Steps und Sets, die nur halb getanzt werden, insofern eine traditionelle Choreografie nichts Gegenteiliges besagt. Unkorrekte Start- und Endposition werden mit Punktabzug von bis zu 5 Punkten belegt.
  2. Stolpern und Sturz wird mit Abzug von bis zu 5 Punkten pro Vorkommnis belegt.
  3. Unterbricht ein Tänzer infolge eines Fehlers seinen Tanz kurz, setzt ihn aber unverzüglich fort, wird dies mit Abzug von bis zu 10 Punkten pro Vorkommnis belegt.
  4. Unterbricht ein Tänzer infolge eines Fehlers seinen Tanz über längere Zeit oder bricht ein Tänzer seinen Tanz vorzeitig ab, darf er erneut starten, erhält aber einen Abzug von 10 Punkten.
  5. Tanzt ein Tänzer weniger als die vorgeschriebene Taktanzahl, wird sein Tanz regulär mit Punkten gewertet, als sei er vollständig. Dann wird die Punktzahl mit dem Anteil der tatsächlich getanzten Takte multipliziert. Dies entspricht der Bewertung des nicht getanzten Anteils mit 0 Punkten.
  6. Tanzt ein Tänzer mehr als die vorgeschriebene Taktanzahl, wird nur der Teil vom Start bis zum Ende der vorgeschriebenen Taktanzahl gewertet. Die Überschreitung wird als grob unkorrekte Endposition mit Abzug von 5 Punkten belegt.
§ 7 Bewertung von Gruppentänzen
  1. Die Bewertung von Gruppentänzen teilt sich in drei Kategorien, die gemeinsam mit maximal 100 Punkten bewertet werden.
  2. Die Exaktheit geht mit einem Gewicht von 30% in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird die Takttreue und geometrische Exaktheit der Bewegungen und Figuren und die technische Ausführung der enthaltenen Motionen und Kombinationen gemessen an deren jeweiliger technischer Schwierigkeit bewertet.
  3. Der Stil geht mit einem Gewicht von 30% in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird die Stiltreue der Fußstellung (Turn-out, Cross-over, Pull-up) und der Haltung (Armhaltung, Körperhaltung, Kopfhaltung) bewertet.
  4. Die Präsentation geht mit einem Gewicht von 40% in die Gesamtbewertung ein. Dabei werden die Wirkung der Choreografie, der Ausdruck und das Zusammenwirken der Tänzer und der Gesamteindruck bewertet.
  5. Der Wertungsrichter notiert für das Wettkampfprotokoll die Gesamtnote. Die Platzierung ergibt sich aus der Höhe der Punktzahl.
  6. Haben mehrere Gruppen gleiche Punktzahl erhalten, muss der Wertungsrichter die Wertung so ergänzen, dass sich kein Gleichstand ergibt. Dazu kann er die betreffenden Gruppen erneut aufrufen, ihren Tanz zu zeigen, um zwischen ihnen zu entscheiden.
§ 8 Nichttraditionelle Gruppentänze
  1. Die Bewertung von nichttraditionellen Gruppentänzen orientiert sich bei Art Dances am Belfast-Stil, bei Set Dances am Connemara-Stil. Die Verwendung des Chicago-Stils für Art Dances und des Belfast-Stils für Set Dances wird akzeptiert, aber nicht besonders belohnt.
  2. Die Verwendung anderer Stile in Figure Dances wird als Fehler mit Abzügen bei Exaktheit, Stil und Präsentation von bis zu je 20 Punkten gewertet.
  3. Leichte Übertretungen der Beschränkungen der Choreografie auf traditionelles Grundmaterial in Figure Dances werden geduldet. Die Verwendung von Kombinationen höherer Schwierigkeitsstufen stellt keine Übertretung dieser Beschränkung dar.
  4. Starke Übertretungen der Beschränkungen der Choreografie auf traditionelles Grundmaterial in Figure Dances werden mit einem generellen Abzug von 30% der Gesamtbewertung bestraft. Die Art der Übertretung muss im Wettkampfprotokoll genau angegeben werden.
  5. In Showtänzen ist jede irische Stilrichtung möglich. Die Bewertung richtet sich danach, inwiefern der Stil zur Showdarbietung passt.
§ 9 Traditionelle Gruppentänze
  1. Die Bewertung von traditionellen Gruppentänzen orientiert sich bei Céilí Dances am Belfast-Stil, bei Set Dances am Connemara-Stil. Die Verwendung des Chicago-Stils für Céilí Dances und des Belfast-Stils für Set Dances wird akzeptiert, aber nicht besonders belohnt.
  2. Traditionelle Gruppentänze müssen den vorgegebenen traditionellen Choreografien folgen. Dabei sind alle vorgegebenen Varianten zulässig. Darüber hinausgehende Abweichungen werden als Choreografiefehler mit einem Abzug von 10 Punkten pro Vorkommnis belegt.
§ 10 Tanzfehler in Gruppentänzen
  1. Start- und Endposition eines Figure Dance sind Point Position mit rechtem Fuß vorn (mit linkem Fuß vorn, wenn so angegeben). Unkorrekte Start- und Endposition werden mit Abzug von bis zu 5 Punkten belegt. In Set und Show Dances wird die Start- und Endposition nicht gesondert bewertet.
  2. Stolpern und Sturz wird mit Abzug von bis zu 5 Punkten pro Vorkommnis belegt.
  3. Unterbricht ein Tänzer infolge eines Fehlers seinen Tanz kurz, setzt ihn aber unverzüglich fort, wird dies mit Abzug von bis zu 5 Punkten pro Vorkommnis belegt.
  4. Bricht ein Tänzer infolge eines Fehlers aus der Formation aus, wird dies mit Abzug von 5 Punkten belegt.
  5. Tanzt eine Gruppe weniger als die vorgeschriebene Taktanzahl oder vergisst eine Bewegung eines traditionellen Figurentanzes, wird ihr Tanz regulär mit Punkten gewertet, als sei er vollständig. Dann wird die Punktzahl mit dem Anteil der tatsächlich getanzten Takte multipliziert. Dies entspricht der Bewertung des nicht getanzten Anteils mit 0 Punkten.
  6. Tanzt eine Gruppe mehr als die vorgeschriebene Taktanzahl, wird nur der Teil vom Start bis zum Ende der vorgeschriebenen Taktanzahl gewertet.
§ 11 Bewertung von Preiswettkämpfen
  1. Die Bewertungsrichtlinien für Preiswettkämpfe werden vom Veranstalter festgelegt.
§ 12 Bewertung von Kombinationswettkämpfen
  1. In Kombinationswettkämpfen wird jeder einzelne Tanz gemäß den Richtlinien für Solo- und Gruppentänze bewertet. Dabei ist Gleichstand möglich.
  2. Anhand der Gesamtnoten werden Platzziffern in jedem einzelnen Tanz ermittelt. Bei Gleichstand wird der Durchschnitt der Platzziffern, die von den Teilnehmern gemeinsam belegt werden, gebildet und diesen Tänzern als Platzziffer zugeordnet.
  3. Die Platzziffern aller Tänze werden addiert. Die Platzierung ergibt sich aus der Höhe der Gesamtplatzziffer.
  4. Haben mehrere Teilnehmer gleiche Gesamtplatzziffern erhalten, werden alle Gesamtnoten der Tänze der betreffenden Teilnehmer addiert. Die Platzierung ergibt sich aus der Höhe der Gesamtpunktzahl.
  5. Haben mehrere Teilnehmer gleiche Gesamtplatzziffern und Gesamtpunktzahlen erhalten, muss der Wertungsrichter die Wertung so ergänzen, dass sich kein Gleichstand ergibt. Ein weiterer Aufruf zur Entscheidung ist bei Kombinationswettkämpfen nicht vorgesehen.
§ 13 Bewertung durch mehrere Wertungsrichter
  1. Werden Wettkämpfe von mehreren Wertungsrichtern bewertet, ermittelt jeder Wertungsrichter die Platzierung gemäß den Richtlinien für Solo-, Gruppen und Kombinationswettkämpfe. Dabei ist Gleichstand möglich.
  2. Entsprechend der Platzierung wird für jeden Wertungsrichter die Richterpunktzahl entsprechend der folgenden Tabelle ermittelt:
    • 100 für Platz 1
    • 75 für Platz 2
    • 65 für Platz 3
    • 60 für Platz 4
    • 56 für Platz 5
    • 53 für Platz 6
    • 50 für Platz 7
    • 47 für Platz 8
    • 45 für Platz 9
    • 43 für Platz 10
    • 41 für Platz 11
    • 39 für Platz 12
    • jeweils -1 für jeden weiteren Platz bis zum 50. Platz
    Bei Gleichstand wird der Durchschnitt der Richterpunktzahlen, die die Teilnehmer gemeinsam erhalten, gebildet und diesen Tänzern als Richterpunktzahl zugeordnet.
  3. Die Richterpunktzahlen aller Wertungsrichter werden zur Endnote addiert. Die Platzierung ergibt sich aus der Höhe der Punktzahl.
  4. Haben mehrere Teilnehmer gleiche Endnoten erhalten, entscheidet die Richterpunktzahl des Chefwertungsrichters. Ergibt sich auch dabei ein Gleichstand, muss der Chefwertungsrichter die Endnote so ergänzen, dass sich kein Gleichstand ergibt. Ein weiterer Aufruf zur Entscheidung ist bei Wettkämpfen, die von mehreren Wertungsrichtern bewertet werden, nicht vorgesehen.
§ 14 Einsprüche
  1. Die Bewertung von Tänzern durch einen Wertungsrichter gilt, von offensichtlichen Irrtümern und Regelverstößen außerhalb der eigentlichen Bewertung abgesehen, als Tatsachenentscheidung aufgrund seiner Wahrnehmung und seiner Fachkunde. Daher sind Einsprüche gegen Bewertungen nicht möglich.
  2. Gegen Entscheidungen eines Wertungsrichters, die auf einem offensichtlichen Irrtum oder einem Regelverstoß beruhen, kann während eines Wettbewerbs beim Wertungsrichter oder beim Veranstalter Einspruch erhoben werden, die auch entsprechende Korrekturen vornehmen können. Im Streitfall zwischen Wertungsrichter und Veranstalter entscheidet der Veranstalter.
  3. Werden objektiv beweisbare offensichtliche Irrtümer oder Regelverstöße nach Beendigung eines Wettbewerbs bekannt, kann nachträglich beim Veranstalter oder beim Sekretariat von IDN Einspruch erhoben werden, die auch entsprechende Korrekturen vornehmen. Im Streitfall zwischen Veranstalter und Sekretariat entscheidet das Sekretariat.
  4. Werden objektive Tatsachen bekannt, die auf die Manipulation von Bewertungen durch Wertungsrichter oder Veranstalter hinweisen, können diese Tatsachen dem Veranstalter oder dem Sekretariat von IDN angezeigt werden. Die betreffenden Stellen führen dazu nach Notwendigkeit eine Untersuchung durch und entscheiden über die notwendigen Maßnahmen.
  5. Wertungsrichter, die nachweislich Ergebnisse manipuliert haben, werden auf Lebenszeit von IDN-Wettbewerben ausgeschlossen. Sie verlieren außerdem alle erworbenen IDN-Graduierungen und IDN-Zertifikate.
Prinzipien
De-Kommerzialisierung
Der Tanz steht im Mittelpunkt, nicht das Geschäft damit!
Offenheit
IDN-Wettbewerbe sind für alle offen, unabhängig von Schul- und Organisationszugehörigkeit.
Wahlfreiheit
IDN-Gruppenleiter erlauben ihren Tänzern freie Lehrerwahl und verzichten auf Transferregeln.
Nutzungsfreiheit
IDN-Choreografien dürfen von allen frei genutzt werden, insofern der Zweck nicht vornehmlich finanzieller Gewinn ist. Tanz ist frei!
Authentizität
Die IDN-Tanzauffassung beruht auf der gesamten irischen Tanztradition. Moderne Mischung mit anderen Tanzrichtungen wird als legitim anerkannt, aber strikt vom traditionellen irischen Tanz unterschieden.
Wissenschaftlichkeit
Die IDN-Standards für Tanz, Prüfungen und Wettbewerbe beruhen auf historischen Fakten und wissenschaftlicher Analyse.
Adjudicators
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